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Urheberrechtsverletzungen werden oft als Kavaliersdelikt angesehen, sind es aber nicht. Der Urheberschutz umfasst Musik, Bilder, Filme und natürlich auch Software.

Haben Sie in diesem Bereich eine Abmahnung erhalten oder hat man Ihre Rechte verletzt?

Lassen Sie sich beraten per Telefon 03521-456733 oder per Email.

Diese Problme tauchen oft  bei Angebotsbeschreibungen im Internet auf. Da werden Bilder und Artikelbeschreibungen von Mitbewerbern  übernommen. Bei den Bildern ist die Rechtslage eindeutig. Diese unterliegen eindeutig dem Urheberrecht und zwar für mindestens 50 Jahre.

Bei den Artikelbeschreibungen ist das schwieriger zu beurteilen. Um Urheberschutz zu erlangen muss nach der Rechtsprechung eine gewisse"Schöpfungshöhe" erreicht sein.  Dies zu beurteilen ist im einzelnen eher schwierig und die Rechtsprechung vielfältig.

Nur der Urheber hat die Verwertungsrechte, wie das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs- oder das Ausstellungsrecht.  Diese Rechte kann er an Dritte durch sogenannte Nutzungsrechte übertragen.

Nehmen Sie einen solchen Verstoß nicht auf die leichte Schulter , Sie setzen sich nicht nur Unterlassungsansprüchen sondern auch Schadensersatzansprüchen aus.